In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung am 06. Juli 2021stand das Thema wieder auf der Tagesordnung. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wurden von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange einige Änderungswünsche vorgetragen, die eine Änderung des ursprünglichen Bebauungsplans zur Folge hatten. Deshalb muß der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden.
UWG-Fraktionschef Gerald Wißler wies in seinem Redebeitrag darauf hin, daß die geringen Änderungen – statt 10.000m2werden nur noch 9.000m2 versiegelt – nicht viel am Umfang des Recyclingzentrums ändert. Am neu geplanten Standort sind weitaus höhere Kapazitäten möglich als bisher. Derzeit setzen beide Standorte zusammen 70.000 Tonnen der verschiedensten Materialien im Jahr um. Wenn die beiden Standorte an der Sandgrube zusammengefaßt werden, ist eine Menge von 305.000 Tonnen im Jahr schon genehmigt.
An einer deutlichen Zunahme des Verkehrs werde sich daher nichts ändern,
Für die UWG sei das, so Wißler, unzumutbar. Dabei sei in der ganzen Verkehrsuntersuchung noch nicht einmal berücksichtigt, wie stark der Verkehr zunehme durch das geplante Neubaugebiet in Zellhausen.
Daher bekräftigte Wißler noch einmal die Forderung der UWG nach einem Autobahnanschluß an die L3065 verbunden mit einem Durchfahrverbot für LKW durch Zellhausen.
Erstaunlicherweise blieb die UWG mit ihrem Nein allein, auch die neu in die Gemeindevertretung gewählten Grünen haben mit dem zusätzlichen Verkehr kein Problem und stimmten mit Ja.