Aktuell erfolgt die Staffelung vor allem nach dem Alter
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist in geringem Umfang bereits eine Staffelung vorgesehen, die aber weniger auf die Zahl der Beitragsjahre als auf das Lebensalter abstellt. So gilt für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres pauschal eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 2,5 Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 3 Jahre versicherungspflichtiger Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 4 Jahren Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.
SPD-Bundesparteitag: Sozialdemokraten beschließen AfD-Position
In der ersten Lesung Ende September sprachen sich sämtliche andere Fraktionen – zum Teil sehr deutlich – gegen den AfD-Antrag aus. Nun hat sich die SPD auf ihrem Bundesparteitag jedoch dem Grunde nach der AfD-Forderung angeschlossen. Die Partei fordert nun eine Erhöhung der Bezugsdauer um drei Monate, wenn 20 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Ab 25 Jahren sollen es sechs und ab 30 Jahren neun Monate länger sein. Auch soll es ein „Arbeitslosengeld Q“ für drei Jahre geben, wenn eine Weiterbildungsmaßnahme besucht wird.
AfD bei Arbeitern immer stärker
Bei der letzten Bundestagswahl lieferten sich AfD und SPD ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Stimmen bei klassischen Arbeitern. Lag damals die SPD noch mit 23 Prozent knapp vor der AfD, die 21 Prozent der Arbeiter wählten, so hat sich dieses Verhältnis jedenfalls bei den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg deutlich zugunsten der AfD verschoben. Bei der Landtagswahl in Sachsen kam die Partei bei Arbeitern schon auf 41 Prozent.